Erstes Kompetenzzentrum
für Klauenpflege in Mitteldeutschland
Genossenschaft Klauenpfleger eG Sachsen

Aktuelles

 

Unser Auftrag für die Zukunft

 Vorbeugende orthopädische Einzeltierklauenpflege

Ausgangssituation für die Notwendigkeit des Paradigmenwechsel zur orthopädischen Einzeltierklauenpflege in der Klauenpflege

In der Entwicklung der Klauenpflege hat sich die Erkenntnis gefestigt Bestandsklauenpflege 2 oder 3 mal/Jahr als prophylaktische Maßnahme zur Verhinderung von Klauenerkrankungen in zeitlich gleichen Abständen durchzuführen.

Die Bestandsklauenpflege als Kernstück der heutigen Klauenpflegemaßnahmen erfolgt nach einem willkürlichen festgelegten Arbeitsrahmen des Klauenpflegers / Tierhalters.

Die Beschränkung darauf führt auf Grund der veränderten Haltungsbedingungen und der ständigen Erhöhung des Leistungszieles an das Tier in eine ständige erhebliche Steigerung der Anzahl von Klauenlahmheiten und Klauenerkrankungen.

Die dazwischen sich ergebenden Zeiträume von 4 bis 6 Monate werden für die Tiere klauenpflegerisch prophylaktisch nicht genutzt.

Diese sind jedoch aber die Zeiträume, in denen sich die Klauenlahmheiten und Klauenkrankheiten ungestört entwickeln können. Sie stören das Allgemeinbefinden der Tiere erheblich.  

Die Bestandsklauenpflege in der heutigen Form sichert nicht die notwendige betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer eines Tieres für den Tierhalter unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und Arzneimittelgesetz

 

Die Haltung stellt ein hohes Leistungsziel an die Tiere und erwartet eine hohe Leistungserbringung des Einzeltieres unter den jeweiligen subjektiven Haltungsbedingungen.

Eine Bonitierung der Gliedmaßen und Klauen der Reproduktionstiere auf die spezielle Anlagentauglichkeit der Klauen erfolgt weniger oder gar nicht.

Im Focus der Auswahl und Entscheidung der Nutzung für die Milchproduktion steht die Leistung des Muttertieres und Vatertieres.

Aber es werden nicht alle Tiere  mit  normalen „ Gliedmaßenstellungen“ und  normalen „Klauestellungen“ geboren, sondern auch Tiere mit einer genetisch bedingten Veranlagung zur Bildung und Ausprägung von Abnormalitäten in der Gliedmaßenstellung und der Klauen.

Die Haltungsbedingungen fördern die Ausprägung der negativen Veranlagungen gesetzmäßig zum Nachteil der Tiere über die gesamte Nutzungsdauer.

Die genetischen Abweichungen der Gliedmaßen und Klauen sowie, die anlagenspezifischen Haltungsbedingungen und die damit verbundenen Wechselwirkungen der “Interaktion Klaue – Boden“ der Tiere sind die Ursache und Förderer für eine krankmachende  Fehlbelastung der Klauen.

Sie können das Nutzungsziel und die Nutzungsdauer wesentlich negativ beeinflussen.

Die genetisch bedingten und erworbenen Defekte erzeugen im Laufe der Nutzungsdauer naturgemäß zur einen ständigen Steigerung ihrer Ausprägung und Wirkung.

Diese führen ohne Beachtung und Gegenmaßnahmen zur Lahmheit und Erkrankung der Klauen.

Diese rechtzeitig zu erkennen, mit geeigneten orthopädischen Maßnahmen die negative Entwicklung verhindern oder wesentlich zu verzögern ist der Auftrag an die „ orthopädische Klauenpflege“

Die orthopädischen Maßnahmen dienen der Wiederherstellung der vollen Funktion und der vollen Belastbarkeit der Klauen durch geeignete Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt.

In der praktischen Klauenpflege muss grundsätzlich sowohl bei dem Tierhalter aber auch bei dem Klauenpfleger ein „ Paradigmenwechsel“ erfolgen. Ein Wechsel hin zu einer vorbeugenden orthopädischen Klauenpflege in deren Focus die notwendigen klauenpflegerischen Maßnahmen für das Einzeltier des Bestandes zur Erhaltung und Sicherung der Leistungsfähigkeit während der gesamten angestrebten Nutzungsdauer steht.

Der Paradigmenwechsel muss aus der derzeitigen notwendigen Leistungserbringung von Klauenbehandlung nach der Erkrankung, eine zukünftige prophylaktische Leistungserbringung vor der Erkrankung  erreichen.

 „Ziel der orthopädischen Einzeltierklauenpflege ist es",

  • die negativen Wirkungen der Haltung auf das einzelne Tier rechtzeitig zu erkennen
  • die Klauen gesund und funktionstüchtig während der gesamten Nutzungsdauer zu erhalten
  • die Klauenlahmheiten und Klauenerkrankungen mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern
  • die Häufigkeit der Klauenlahmheiten und Klauenerkrankungen zu verringern
  • die Heftigkeit der Klauenerkrankungen mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren
  • die vorzeitige Merzung von laktierenden Tieren auf Grund von Klauenerkrankungen zu verhindern
  • Die Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern und die Nutzungsdauer der Tiere zu erhalten    

Jede Klauenpflegemaßnahme während der gesamten Nutzungsdauer aller Tiere des Bestandes muß aus diesem Grund immer eine einzeltierbezogene orthopädische Klauenpflege sein. Sie ist prophylaktisch wirksam anzulegen.

Die orthopädische Klauenpflege muß bei dem Einzeltier die eingeschränkte Verträglichkeit der Haltungsbedingungen durch geeignete Maßnahmen für eine erfolgreiche  Nutzungsdauer kompensieren.


Die orthopädische Einzeltierklauenpflege ist die funktionelle Klauenpflege der abnormalen Klauen zum individuellen notwendigen und richtigen Zeitpunkt.


Wie definiert man  „orthopädische Klauenpflege“ am besten?

Als Kaiser Franz Josef den ersten Orthopäden Wiens fragte, was denn Orthopädie sei, antwortete Adolf Lorenz: „Majestät, das ist die Kunst die Krummen gerade und die Lahmen gehend zu machen.“

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